Hier finden Sie Infos zum Pfandkredit.

Ablauf... Der Ablauf ist für Sie völlig unproblematisch. Wir benötigen weder Schufa noch sonstige Auskünfte. Bei uns müssen Sie keine peinlichen Fragen beantworten. Entscheidend ist allein der Sachwert Ihres Pfandgegenstandes/Fahrzeuges. Wir entscheiden sofort und zahlen BAR aus.

Ihr Vorteil... Jeder ist kreditwürdig.Sie machen keine Schulden - im Gegensatz zum Bankkredit beinhaltet der Pfandkredit keine monatlichen Zahlungsverpflichtungen und keine persönliche Haftung. Für Ihr Darlehen haftet nur Ihr Pfandgegenstand/Fahrzeug.

Kontakt... Sie geben uns zunächst telefonisch, per Fax oder direkt in unserem Angebotsformular die Daten Ihres Pfandgegenstandes/Fahrzeuges durch z. B. Modell, Erstzulassung, kW, Kilometer, HU/AU, nennenswerte Extras, Fahrzeugzustand. Wir berechnen dann den ungefähren Wert des Pfandgegenstandes/Fahrzeuges. In der Regel werden bei Fahrzeugen bis zu 70 % des derzeitigen Wertes als Darlehen ausgezahlt.

Abwicklung...Sie erreichen uns ohne Voranmeldung zu den angegebenen Geschäftszeiten. Neben dem Pfandgegenstand/Fahrzeug, das in Ihrem alleinigen Eigentum stehen muss, bringen Sie den Kfz-Brief, den Kfz-Schein oder die Abmeldebescheinigung sowie die Kfz-Schlüssel mit. Sonstige Unterlagen, die den Wert des Fahrzeuges entscheidend beeinflussen (z. B. das Fahrzeug-Scheckheft, Reparaturbelege oder Belege über wesentliche Austauschteile) benötigen wir ebenfalls. Falls Sie nicht im Fahrzeugbrief als Besitzer eingetragen sind, benötigen wir eine Vollmacht des Besitzers. Zum Abschluss des Pfandkreditvertrages ist die Vorlage Ihres Personalausweises / Reisepasses unbedingt erforderlich. Ihr Pfandgegenstand/Fahrzeug wird in einem versicherten Gebäude eingelagert, wird nicht bewegt und ist über uns während der Lagerdauer zum doppelten Beleihungswert versichert. Zu diesem Gebäude haben nur unsere Mitarbeiter Zutritt.

Diskretion und erstklassiger Service sind unsere obersten Gebote.
Für uns versteht es sich von selbst, dass Sie niemals mit anderen Kunden zusammentreffen oder Ihr Pfandgegenstand/Fahrzeug erkannt wird.

Pfandkreditvertrag... Der Pfandkreditvertrag hat eine Laufzeit von zunächst 3 Monaten mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Das Pfand kann jedoch jederzeit wieder ausgelöst werden. Neben dem Pfandkreditvertrag fertigen wir ein Übergabeprotokoll mit allen wichtigen Daten Ihres Pfandgegenstandes/Fahrzeuges an. Im Protokoll wird z. B. der Tachostand und von Ihnen eingereichte Unterlagen vermerkt.

Vorzeitige Auslösung... Ihr Pfandgegenstand/Fahrzeug kann jeder Zeit wieder ausgelöst werden. Sie rufen uns einfach an und vereinbaren einen Abholtermin für Ihren Pfandgegenstand/Fahrzeug.

Gebühren... Die Gebühren für Ihren Pfandkreditvertrag werden jeweils für den vollen Monat berechnet. Ein angebrochener Monat zählt als ganzer Monat. Die Rückzahlung der Darlehenssumme und angefallene Kosten werden erst bei Pfandgegenstand-/Fahrzeugabholung fällig.


Zinsen...
Wir berechnen von der Darlehenssumme die gesetzlich festgelegten Zinsen i.H.v. 1 % pro Monat und 3,5 % Gebühren für Bearbeitung und Versicherung etc. Maßgebend für die Berechnung der Kosten ist der Tag des Abschlusses des Pfandkreditvertrages. Wenn Sie z. B. am 10ten eines Monats den Vertrag abschließen, beginnt der neue Zählmonat am 11ten des nachfolgenden Monats.

Standgeld... Für die sichere Verwahrung Ihres Fahrzeuges sowie den technischen Support Ihres Fahrzeuges bei uns berechnen wir Ihnen für Pkw täglich 2.50 € und für Motorräder 1.50 €

Beispiel... Sie benötigen ein kurzfristiges Darlehen über 10.000,- €. Die Gesamtkosten (Zinsen, Gebühren und Standgeld ) pro Monat belaufen sich auf 525,-€. Rückzahlung nach einem Monat: 10.525,-, nach zwei Monaten 11.050,-€ und nach drei Monaten 11.575,-.

Nach drei Monaten... Sollten Sie Ihr Fahrzeug nach drei Monaten nicht auslösen, haben Sie die Möglichkeit den Pfandkreditvertrag zu verlängern, indem Sie die angefallenen Zinsen , Gebühren und das Standgeld begleichen. Wir übersenden Ihnen dann einen neuen Pfandkreditvertrag. Sollten wir keine Nachricht von Ihnen erhalten oder sollten Sie den Pfandkreditvertrag nicht verlängern, muss Ihr Fahrzeug öffentlich versteigert werden. Ein eventuell anfallender Versteigerungsüberschuss steht Ihnen aber auf jeden Fall zu.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Sie erreichen uns unter :

Tel. : 04321-251050 
Fax : 04321-251044